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Schutzbedürfnisse
In der Schweiz bestehen für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige unterschiedliche, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Diese Sozialversicherungen vermögen jedoch nicht den gesamten individuellen Bedarf abzudecken. Die Unfallversicherung der Vaudoise ergänzt die Leistungen dieser obligatorischen Versicherungen oder Ihrer Krankenkasse in idealer Weise.
Einzel- und Familienunfallversicherung
Schützt Sie vor den den finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten weltweit. Sie entspricht den spezifischen Bedürfnissen jedes Einzelnen. Z.B. Hausfrauen, Angestellte, Selbständige, Landwirte, Rentner, Studenten , Ledige, Familien.
Die folgenden Versicherungsleistungen lassen sich im Baukastensystem genau auf Ihre Bedürfnisse abstimmen:
Unfallversicherung für Hausangestellte
Gerne versichern wir Ihre Hausangestellten gegen Unfälle – wie im Unfallversicherungsgesetz (UVG) vom 20. März 1981 und den entsprechenden Verordnungen vorgesehen. Ab CHF 100.- pro Jahr sind Ihre Hausangestellten gegen Unfälle versichert, die während deren Tätigkeit bei Ihnen zu Hause geschehen. Die Leistungen bei Unfall entsprechen dem Gesetz (UVG). So verhindern Sie jegliche finanziellen und juristischen Unannehmlichkeiten bei einem Unfall und handeln zudem gesetzeskonform (UVG).
Versicherbare Personen
Ihre Hausangestellten, für die Sie einen Barlohn bezahlen oder AHV-Beitrag entrichten die Unfallversicherung ist für diese Personengruppen obligatorisch.
Umfang des Versicherungsschutzes
Sofern Ihre Hausangestellte weniger als 8 Stunden pro Woche für Sie arbeitet, sind sämtliche Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit und zurück eintreten, versichert.
Versicherungsleistungen
Die Unfallversicherung nach UVG bietet umfassende Leistungen und umfasst die folgenden Bereiche. Pflegeleistungen und Kostenvergütungen.
* Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen