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Kollektivkrankenversicherung KKV

Die krankheitsbedingte Absenz eines oder mehrerer Mitarbeiter ist für jede Unternehmung eine finanzielle Belastung, die

sich nachteilig auf den Gang des Unternehmens auswirken kann. Die Krankentaggeldversicherung sichert die Arbeit-nehmenden gegen die finanziellen Auswirkungen eines krankheitsbedingten Lohnausfalles.

 

 

Obligationenrecht 324a / Berner Skala

Jeder Arbeitgeber ist nach Artikel 324a des Obligationenrechts gesetzlich verpflichtet, die Lohnfortzahlung des Arbeitnehmers ab dem ersten Tag der Absenz für eine bestimmte Zeit zu garantieren. Der Artikel schreibt insbesondere vor, dass der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer welcher unverschuldeter Weise, zum Beispiel wenn infolge einer Krankheit, die vertragliche Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, den Lohn für eine bestimmte Zeit zu hundert Prozent zu ersetzen hat. Die Dauer des Lohnanspruches ist wiederum abhängig von der Dauer des Arbeits-verhältnisses und wird von der so genannten "Berner Skala" festgelegt.

 

 

Ohne Kollektivkrankentaggeldversicherung

Für den Arbeitnehmer einer Gesellschaft ohne Kollektivkranken-versicherung ist die Zeitspanne zwischen dem Ende der Lohnfort-zahlungspflicht des Arbeitgebers gemäß OR 324a und dem Beginn der Ausrichtung einer allfälligen BVG- oder IV-Rente nicht gedeckt. Die bestehende Lücke kann der Arbeitnehmer gegebenenfalls mit einer privaten Krankentaggeldversicherung abdecken. Die dadurch entstehenden Kosten gehen jedoch vollumfänglich zu Lasten des Arbeitnehmers.

 

Mit Kollektivkrankentaggeldversicherung

Mit einer Krankentaggeldversicherung kann sich der Arbeitgeber optimal gegen die finanziellen Belastungen schützen, die aus Lohn-ansprüchen des Arbeitnehmers infolge einer Krankheit entstehen können. Die Kollektivkrankentaggeldversicherung ersetzt den Lohn,

den der Arbeitgeber im Krankheitsfall des Arbeitnehmenden zu bezahlen hat. Das versicherte Taggeld wird während höchstens 730 Tagen pro Krankheit bezahlt. Die Prämien werden in der Regel hälftig zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Für den Vertrag wird entsprechend den individuellen Bedürfnissen des versicherten Betriebes eine Wartefrist festgelegt. Die Dauer der Wartefrist hat Auswirkungen auf die Prämien. Mit steigender Karrenzfrist werden die Prämien billiger. Die Krankentaggeld-versicherung gilt auf der ganzen Welt, außerhalb von Europa jedoch nur für Reisen und Aufenthalte, die eine Dauer von 12 aufeinander folgenden Monaten nicht übersteigen.

 

Die Vorteile:

  • Die Versicherung ersetzt einen Grossteil des Lohnes
  • Das Koordinierungssystem mit der beruflichen Vorsorge eliminiert die bestehenden Lücken
  • Das ausbezahlte Taggeld ist nicht der AHV unterstellt
  • Deckungen individuell an Gesamtarbeitsverträge angepasst
  • Leistung proportional ab 25% Arbeitsunfähigkeit
  • Keine Kürzung bei Grobfahrlässigkeit
  • Aufteilung der Prämien auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber

 

  * Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen