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Privathaftpflichtversicherung

Im täglichen Leben sind Sie verschiedenen Haftpflichtrisiken ausgesetzt. Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, sind Sie hierfür ersatzpflichtig. Wer zum Beispiel einen Familienvater auf der Skipiste umfährt und so schwer verletz, dass dieser im Rollstuhl landet, muss nicht nur die Arzt und Spitalkosten ersetzen, sondern auch den gesamten künftigen Lohnausfall des Familienernährers übernehmen. Unter Umständen muss er dem Opfer auch ein Schmerzensgeld zahlen. Solche Forderungen können in die Millionen gehen. Wer da keine Privathaftpflichtversicherung hat, ist ruiniert!!!

 

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Sie in Ihrem privaten Leben gegenüber Dritten verursacht haben und wehrt Ansprüche ab, die unberechtigt an Sie gerichtet werden. Obwohl Sie vom Gesetz her nicht zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung verpflichtet sind, ist dieser Versicherungsschutz einer der Wichtigsten und in vielen Fällen sogar unentbehrlich. Gerade wenn Sie im Mietverhältnis leben, sollten Sie über eine angemessene Deckung verfügen – dies wird auch immer häufiger von den Vermietern verlangt. Eingeschlossen sind auch Schäden, für die Sie als Hauseigentümer, Mieter, Untermieter, Tierhalter oder bei der Ausübung eines Sports haften.

 

"Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet." So lautet das Gesetz.

 

Produkt und Leistungen

Haftpflichtig werden können Sie in Ihrer Eigenschaft als:

  • Vater oder Mutter
  • Mieter
  • Hauseigentümer
  • Sportler
  • Tierhalter
  • Arbeitgeber von Hausangestellten

Grundsatz
Die Versicherung schützt die versicherten Personen gegen Ansprüche, die von Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-bestimmungen erhoben werden. Sie erstreckt sich ebenfalls auf die Abwehr unbegründeter Ansprüche, die Infolge eines versicherten Schadenfalles gegen den Versicherten erhoben werden.

 

Versicherung für alleinstehende Personen
Versicherte Personen sind: Versicherungsnehmer, Haushaltangestellte und Haushalthilfen.

 

Familienversicherung
Versicherungsnehmer und alle Personen, die im gleichen Haushalt leben, Hausangestellte und Haushalthilfen.


Versichert ist die Haftpflicht

  • Aus allen Handlungen des Privatlebens.
  • Als Eigentümer von selbstbewohnten Wohnobjekten
  • Für Schäden an übernommenen Sachen.
  • Als Mieter von Wohnungen.
  • Als Bauherr, sofern die Bausumme CHF 20000.– nicht übersteigt.
  • Aus einem Nebenerwerb, sofern der Umsatz CHF 20000.– nicht übersteigt.

Nicht versichert ist die Haftpflicht

  • Aus Schäden die eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person erleidet.
  • Aus Schäden die allmählich entstehen.
  • Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit mehr als 3 Wohnungen.
  • Für Schäden an Wertsachen und Luftfahrzeugen aller Art.
  • Aus allen hauptberuflichen, unselbständigen oder amtlichen Tätigkeiten.

* Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

 

 

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* Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen