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Epidemieversicherung

In allen Betrieben, welche mit Nahrungsmitteln arbeiten, ist Hygiene Pflicht. Dennoch besteht trotz aller Sicherheits-massnahmen immer die Gefahr einer Epidemie. Die finanziellen Folgen können für einen Betrieb verheerend sein. Daher sollte jeder Betrieb der Nahrungsmittelbranche eine Epidemie Versicherung abschliessen.

 

Wer benötigt eine Epidemie Versicherung?

 

Grundsätzlich besteht für alle Betriebe die mit Lebensmitteln zu tun haben, der Bedarf für eine Epidemie Versicherung. Insbesondere sind dies:

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Spitäler und Pflegeheime
  • Lebensmittelhandel
  • Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
  • Landwirtschaftliche Tierhaltung

Wann spricht man von einer Epidemie?

 

Stellt eine zuständige Gesundheitsbehörde oder ein akkreditiertes Labor Erreger von übertragbaren Krankheiten in einem Betrieb fest, so wird eine Schliessung oder zumindest eine Teilschliessung des Betriebes angeordnet. In der Regel handelt es sich um Krankheiten, die auf Menschen oder Tiere übertragbar und meldepflichtig sind. Die Erreger können Bakterien, Viren oder Parasiten sein.

 

Als Epidemien gelten zum Beispiel:

  • Salmonellen, Typhus, Listeriose, Scharlach
  • Erkrankungen verursacht durch Läuse, Flöhe, Wanzen, Krätze
  • Hepatitis, Tollwut, Masern, Röteln

 

  * Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen