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Bauversicherung

Bauherrenhaftpflicht
Wenn Sie ein Haus bauen lassen, sind Sie der Bauherr und nicht der Architekt. Dies bedeutet, dass Sie für die Schäden verantwortlich sind, auch wenn Sie dafür keine Schuld tragen.

 

Als Bauherr können Sie für Schäden, die durch Ihre Bautätigkeit zum Beispiel auf dem Grundstück Dritter entstehen, haftbar gemacht werden. Selbst wenn Sie direkt keine Schuld trifft (Kausalhaftung). Auch bestehende Haftpflichtversicherungen von andern am Bau Beteiligten, wie Bauunternehmern, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren, ändern an dieser Tatsache nichts. Verunfallt beispielsweise ein Kind auf der Baustelle oder bilden sich Risse am Nachbarhaus, schützt Sie die Bau-herrenhaftpflichtversicherung. Sie deckt Ansprüche aus Personen- und Sachschäden und schützt Sie vor deren finanziellen Folgen – insbesondere auch bei unrechtmässig erhobenen Forderungen. Experten verhandeln kompetent mit den Anspruchstellern und führen entsprechende Schadenabklärungen durch.

 

 

Bauwesen
Die Bauversicherung ist eine Ergänzung zur Bauherren-Haftpflichtversicherung und deckt die Schäden am Bauwerk die durch unvorhergesehene Bauunfälle entstehen, und schliesst alle am Bau beteiligten Unternehmen ein, wie Bauherrn, Planer, Architekten und Bauingenieure. Damit sind auch Eigenschäden gedeckt, welche die Haftpflichtpolicen der am Bau Beteiligten ausschliessen. Versichert sind u. a. Risiken wie umgekippte Wände, Baugrubeneinsturz, Erdrutschungen Deckeneinstürze oder die Beschädigung von Teilen des Innenausbaus. Selbst während der Dauer der Arbeiten. Sie profitieren somit von einem Schutz gegen Schäden wie beispielsweise eine Beschädigung der laufenden Arbeiten durch einen Erdrutsch.

 

Im Normalfall schliesst also der Bauherr die Bauwesenversicherung ab. Als Vertragspartner des Versicherers muss er auch die Prämie bezahlen. Weil die am Bau mitarbeitenden Unternehmen/Unternehmer mitversichert sind, profitieren aber auch sie von der Versicherung. Deshalb ist es üblich, das der Bauherr bei der Vergabe der Werkverträge abmacht, dass jedes beteiligte Unternehmen ihm einen Teil der Prämie zurückerstatten muss. Der Prämienanteil jedes Unternehmers bemisst sich üblicherweise nach seinem Anteil am gesamten Bauvolumen.

 

  * Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen