Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung...
Da mag man als Hausbesitzer gar nicht dran denken. Auch wenn wir Sie vor dem Schaden nicht schützen können, das finanzielle Risiko kann man abnehmen. Gebäudeeigentümern schreiben die meisten
Kantone die obligatorische Feuer-versicherung vor. Diese wird grundsätzlich bei einer kantonalen Gebäudeversicherung versichert. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell
Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Hier besteht zwar teilweise ein Obligatorium, die Versicherung kann aber bei einer privaten Gesellschaft abgeschlossen werden. Der Abschluss einer
Wasserversicherung ist hingegen bei privaten Versicherungsgesellschaften für alle Kantone möglich. Sie übernimmt Schäden infolge von Wasser aus Wasserleitungen sowie aus den daran angeschlossenen
Einrichtungen und Apparaten, Rückstau aus der Abwasserkanalisation und Grundwasser im Innern des Gebäudes.
Gebäudewasserversicherung
Darunter fallen folgende Schäden:
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Ausfliessen von Wasser und sonstigen Flüssigkeiten aus Leitungsanlagen
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Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Tankanlagen, Wasser aus Zierbrunnen, Aquarien und Wasserbetten (plötzlich und unfallmässig) Regen, Schnee- und Schmelzwasser eingedrungen
ins Gebäudeinnere durch das Dach, aus Dachrinnen und Aussenablaufrohren
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Flüssigkeiten im Innern des Gebäudes infolge Rückstau aus der Abwasserkanalisation Grundwasser im Innern des Gebäudes
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Frost, d.h. Kosten für Reparaturen und Auftauen durch Frost beschädigter Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossener Apparate
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Freilegungs-Reparierkosten für Leitungen bis CHF 5000.--
- Mietzinsertrag gegen Wasserschäden (max. jedoch eine Jahresmiete)
Zusatzdeckungen Gebäudewasserversicherung:
- Glasbruchversicherung am Gebäude
- Glasbruchversicherung an Lavabos, Spültrögen, Closets und Bidets
- Glasbruchversicherung an Glaskeramikkochfeldern
- Glasbruchversicherung an Firmenschildern und Reklamelaternen
- Geräte, Materialien gegen Diebstahl, Geräte, Materialien gegen Wasserschäden, Geräte, Materialien und Tank oder Fassinhalt
- Aussenanlagen, Garten etc. gegen Elementarschäden
- Aufräumungs- und Nachteuerungskosten (über 5% der Versicherungssumme)
- Zusätzliche Freilegungs-Reparierkosten für Leitungen
(über 5000.- von der Grunddeckung)
- Mietzinsertrag gegen Feuerschäden
- Extended Coverage (Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Randalierer, Streiks etc)
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