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Seit dem 01.01.1985 ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch. Ziel der beruflichen Vorsorge BVG ist die Sicherung der gewohnten Lebenshaltung. Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer ab einem Lohn von Fr. 20'880.-- für die Risiken Tod und Invalidität. Ab dem 25 Altersjahr wird zusätzlich in die Altersvorsorge investiert. Für selbständig Erwerbende ist die Versicherung freiwillig.
Die Vollversicherung
Unternehmen, die Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen 100% garantierten Versicherungsschutz bieten möchten, schliessen eine Vollversicherung ab.
Die wichtigsten Merkmale und die Vorteile der Vollversicherung
Die Autonome Pensionskasse
Autonome Pensionskassen sind vollumfänglich für die Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen verantwortlich. Sie verwalten ihre Anlagevermögen selbst. Allfällige Deckungs- und Finanzierungslücken werden auf die Vorsorgewerke (Unternehmen) überwälzt.
Die wichtigsten Merkmale der Autonomen Pensionskasse
* Dies ist keine offizielle Seite der Vaudoise Versicherungen